Betriebsrente aus dem Bruttogehalt
Der Weg: |
Ab sofort können Sie mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers Teile Ihres Bruttogehaltes in eine Betriebsrente umwandeln. |
Das Prinzip: |
Ihr Arbeitgeber zahlt einen Teil Ihres Bruttogehaltes (die Höhe ist weitgehend frei bestimmbar) an eine außerbetriebliche Unterstützungskasse. Mittels der Unterstützungskasse werden die späteren Betriebsrenten aufgebaut und gezahlt. |
Der Nutzen: |
Sie brauchen diesen Gehaltsanteil, den Ihr Arbeitgeber an die Unterstützungskasse für Sie einzahlt, nicht zu versteuern. Sie brauchen für diesen Gehaltsanteil keine Sozialabgaben zu leisten. Ihr Arbeitgeber auch nicht! Was Sie sonst als Abgaben verlieren können Sie jetzt als mehr Geld für Ihre Altersversorgung verwenden. |
Das Beispiel: |
Sie sind verheiratet und haben ein steuerpflichtiges Einkommen von DM 72.000,- im Jahr. Bei einer monatlichen Umwandlung von DM 400,- brutto in eine Betriebsrente stehen Ihnen netto lediglich DM 180,- weniger als ohne Umwandlung zur Verfügung. Hätten Sie dieses Einkommen als Lediger sind es sogar nur DM 146,- netto weniger. |
Verdoppeln Sie die Höhe Ihrer Altersrente durch die Brutto-Betriebsrente. Fordern Sie jetzt Ihr persönliches Angebot an! |
Sie können: |
die Höhe Ihres Bruttoanteiles selbst bestimmen und auch verändern, sich auf Wunsch auch Ihre volles Gehalt wieder auszahlen lassen, im Falle von sozialer Not über das Kapital verfügen, zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit, bei Firmenwechsel und Zustimmung Ihre neuen Firma das Prinzip fortführen, jederzeit ruhig schlafen, da an alles gedacht ist und selbst im Falle des Konkurses Ihrer Firma Ihr Geld für Sie erhalten bleibt. |